Es tut gut sämtliche Gründe fürs Weggehen hier zu posten:

Seit 2006 können Flüchtlinge Asylanträge nur aus ihrem Heimatland aus an Österreich stellen. (Das ist problematisch für in Österreich lebende Flüchtlinge).

Ein pikantes Detail der Regelung im neuen Niederlassungs- und Aufenhaltsgesetz: sie gilt nicht für EWR-Bürger, ihre Ehepartner müssen das Land nicht verlassen, um Niederlassung zu beantragen. "Das ist garantiert verfassungswidrig," eine Meinung, die Ingrid mit Verfassungsexperten teilt... (Zitat derstandard, 29.3.06)

Das nenn ich Gerechtigkeit in Österreich!!!